FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIGITALISIERUNG VON COACHING
Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die Freiberufler und KMUs bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle unterstützen. Dieser Blogartikel gibt einen ersten Überblick über Förderarten und Kriterien und Programme auf Bundes- und Landesebene, die Coaches, Berater und Trainer für die Digitalisierung ihrer Inhalte beantragen können.
Förderarten
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Zuschussprogramme fördern zwischen 25 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zuschussprogramme haben entsprechend einen Eigenanteil zwischen 75 und 25 Prozent und sind in der Höhe auf einen Maximalbetrag beschränkt.
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Kreditprogramme stellen niedrig verzinste Darlehen zur Verfügung, teilweise kombiniert mit einem Tilgungszuschuss.
Fördervorhaben
Zuschussfähig sind in der Regel Digitalisierungsvorhaben zur Aufrechterhaltung oder Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs bis 250 Mitarbeitern (Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen nach EU-Richtlinien) und teilweise auch Freiberuflern, also beispielsweise
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die Einführung individueller Personalentwicklungs- und Coachingsoftware
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Beratung und Umsetzung der Digitalisierung und (Teil-) Automatisierung von Coachingprozessen von Coaches, Beratern und Prozessbegleitern.
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Beratung und/oder digitale Umsetzung von Automatiserungen in Klientenakquise und Marketing.
Förderkreditfähig sind auch Digitalisierungsvorhaben kleiner, aber auch größerer Unternehmen.
In beiden Förderarten ist externe Beratung und Entwicklung immer förderfähig, der Einkauf von Standard-Software oder Hardware selten, interne Personalkosten nie.
Förderprozess
Vor dem Fördervorhaben steht immer die Beantragung bei der jeweiligen Landesbank oder Projektträger. Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung gestartet werden, sonst erlischt der Förderanspruch. Der Genehmigungsprozess kann je nach Auslastung des jeweiligen Trägers zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten dauern.
Bei manchen Förderungen (z.B. BAFA oder go digital) ist der Förderung an eine Akkreditierung des Beratungs- oder Umsetzungspartner gebunden. Bei den meisten Programmen sind Beratungs- und Umsetzungspartner frei wählbar.
Bundesweite Förderprogramme (Fokus: Zuschussprogramme)
Zuschuss für Beratung bis 4.000 €, Förderquote: 50 - 90 Prozent
Zuschuss für Umsetzung von Digitalisierungs-vorhaben für KMU ab 3 MA
bis 50.000 bzw. 100.000 € im Verbund; Förderquote: 40 - 70 Prozent
Zuschuss für Beratung bis 16.500 €, Förderquote: 50 Prozent, nur autorisierte Berater
Zuschuss für Beratung bis 27.500 €, Förderquote: 50 Prozent, nur autorisierte Berater
Länderprogramme
Baden-Württemberg
Zuschuss für Umsetzung bis 12.000 €
Zuschuss bis 20.000 €, Förderquote: 50 Prozent
Bayern
Zuschuss bis 10.000 €, Förderquote: 30 - 50 Prozent
Berlin
Zuschuss 7.000 - 17.000 €, Förderquote: 50 Prozent
Brandenburg
Zusschuss bis 550.000 €, Förderquote: 50 Prozent
Bremen
Zuschuss bis 5.000 €, Förderquote: 50 Prozent
Hamburg
Zuschuss Beratung bis 5.000, Förderquote: 50 Prozent
Zuschuss Umsetzung bis 17.000, Förderquote: 30 Prozent
Hessen
Zuschuss bis 10.000, Förderquote: 50 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss 8.000 - 10.000 €, Förderquote: 35 - 50 Prozent
Niedersachsen
Zuschuss bis 100.000 €, Förderquote: 35 Prozent
Zuschuss bis 10.000 €, Förderquote: 50 Prozent
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand Innovativ & Digital (MID Plus)
Zuschuss 5.000 - 15.000 €, Förderquote: 35 - 50 Prozent
Zuschuss bis 5.000 €, Förderquote: 50 Prozent
Rheinland-Pfalz
Zuschuss bis 6.000 €, Förderquote: 35 - 50 Prozent
Zuschuss bis 15.000 €, Förderquote 25 - 75 Prozent
Saarland
Zuschuss bis 10.000 €, Förderquote: 20 - 35 Prozent
Sachsen
Zuschuss bis 50.000 €, Förderquote: bis 50 Prozent
Sachsen-Anhalt
Zuschuss bis 70.000 €, Förderquote: bis 70 Prozent (ausgeschöpft)
Zuschuss bis 130.000 € (ausgeschöpft)
Schleswig-Holstein
DigiBonus II
Zuschuss bis 17.000 €, Förderquote: bis 50 Prozent
Thüringen
Zuschuss bis 15.000 €, Förderquote: bis 50 Prozent
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